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   OLG Oldenburg, 27.03.2012 - 1 Ws 159/12   

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https://dejure.org/2012,14442
OLG Oldenburg, 27.03.2012 - 1 Ws 159/12 (https://dejure.org/2012,14442)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.03.2012 - 1 Ws 159/12 (https://dejure.org/2012,14442)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. März 2012 - 1 Ws 159/12 (https://dejure.org/2012,14442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Jugendlichen bzw. Heranwachsenden; Untersuchungshaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Jugendlichen bzw. Heranwachsenden; Untersuchungshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112a Abs. 1 Nr. 2
    Untersuchungshaft; Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Jugendlichen bzw. Heranwachsenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Wildeshausen - 3 Gs 9/12
  • LG Oldenburg - 4 Qs 67/12
  • OLG Oldenburg, 27.03.2012 - 1 Ws 159/12

Papierfundstellen

  • StV 2012, 352
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13

    Die Anordnung der Untersuchungshaft bei einem Jugendlichen

    Entgegen der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Ansicht steht die Tatsache, dass die Tat vom 22./23.10.2011 nur mit jugendgerichtlichen Zuchtmitteln geahndet worden ist, der Annahme einer "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat" nicht von vornherein entgegen (a.A. OLG Oldenburg StV 2010, 139 und Beschluss vom 27.03.2012 ­ 1 Ws 159/12 ­ zitiert bei juris).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 1 Ws 186/18

    Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr im Jugendstrafrecht

    Eine automatische Herausnahme von Straftaten, die nur zu einer Ahndung mit jugendgerichtlichen Zuchtmitteln geführt haben, ist deshalb nicht sachgerecht (a.A. OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. März 2012, Az. 1 Ws 159/12).
  • OLG Oldenburg, 17.12.2014 - 1 Ws 625/14

    Wiederholungsgefahr, U-Haft, Haftgrund, Deliktsschwere

    Die Verhängung von Zuchtmitteln kann nach der Senatsrechtsprechung indes für die Annahme von Wiederholungsgefahr nicht - zumindest nicht wesentlich - herangezogen werden (vgl. Beschluss vom 27. März 2012 - 1 Ws 159/12, StV 2012, 186; Beschluss vom 10. Dezember 2009, a.a.O.; differenzierend OLG Bremen, Beschluss vom 1. März 2013 - Ws 5/13, StV 2013, 773).
  • OLG Bremen, 01.03.2013 - 1 Ws 5/13

    Untersuchungshaft bei heranwachsenden Beschuldigten

    Entgegen der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Ansicht steht die Tatsache, dass die Tat vom 22./23.10.2011 nur mit jugendgerichtlichen Zuchtmitteln geahndet worden ist, der Annahme einer "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat" nicht von vornherein entgegen (a.A. OLG Oldenburg StV 2010, 139 und Beschluss vom 27.03.2012 - 1 Ws 159/12 - zitiert bei juris).
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